Mittwoch, 19. März 2008

VDS - Bitte bevorraten Sie sich

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung dürfen die Daten nur genutzt werden, wenn eine schwere Straftat vorliegt, aber es gibt noch weitere Konsequenzen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.03.2008 dem Eilantrag von [extern] acht Beschwerdeführern, den Vollzug der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen, [extern] teilweise stattgegeben. Für die Gegner der Überwachung ist das weder ein Sieg noch eine Niederlage. Die Konsequenzen der Entscheidung erschließen sich erst aus der Begründung. Die aber hat es in sich.

TP: Bitte bevorraten Sie sich

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