Mittwoch, 12. März 2008

Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Erfassen von KFZ-Kennzeichen kann weit reichende Folgen für andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und damit für die EU-Gesetzgebung haben
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Absätze der Polizeigesetze [extern] Hessens und [extern] Schleswig-Holsteins für [extern] nichtig erklärt: Eine automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

TP: Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Nächste Runde im Streit um die Online-Durchsuchung

Regierung und Opposition machen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter wie bisher, wie die Diskussion im Bundestag zeigte
Die "Online-Durchsuchung" bietet weiter Anlass für heftigen Streit zwischen den Parteien. Gestern prallten die Positionen zwischen Regierung und Opposition wieder unversöhnlich aufeinander. Die Fraktion der Grünen hatte eine [extern] Aktuelle Stunde beantragt mit dem suggestiven Thema "Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zu den Folgerungen aus der [extern] Online-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008".
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27450/1.html

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