Die Behörden haben durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ungezählte Möglichkeiten, sich auf 'Gefahren' zu berufen, um an die Verbindungsdaten zu kommen
Es ist soweit. Alle Verbindungsdaten werden gespeichert. Wer telefoniert mit wem, von welchem Ort, wie lange. Wer mailt wem, von welchem Computer aus. Sechs Monate lang sollen die Telekommunikationsanbieter diese Informationen bereithalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt bestätigt. Ermittler dürfen auf diese Daten nur zugreifen, um eine schwere Straftat zu verfolgen. Oder um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Andererseits dürfen auch die Nachrichtendienste mit den Daten arbeiten.
TP: Geheimdienste haben Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten
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